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   OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 23 U 94/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68476
OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 23 U 94/11 (https://dejure.org/2011,68476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2011 - 23 U 94/11 (https://dejure.org/2011,68476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 23 U 94/11 (https://dejure.org/2011,68476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer hilfsweise erhobenen Drittwiderklage

  • rechtsportal.de

    Drittwiderklage; Duldung; Vollstreckungsgegenklage; Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 23 U 94/11
    Sie ist unzulässig, weil es einer bislang am Prozess nicht beteiligten Partei nicht zuzumuten ist, sich auf ein Verfahren einzulassen, das von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist und sich in ein rechtliches Nichts auflösen kann (BGHZ 147, 220 ff = NJW 2001, 2094 f, LG Heidelberg, Urt. v. 13.5.2008, 2 O 392/07, bei Juris, Rn. 45).
  • LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07

    Testamentsvollstreckung: Testamentsauslegung bezüglich des Ersuchens um

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 23 U 94/11
    Sie ist unzulässig, weil es einer bislang am Prozess nicht beteiligten Partei nicht zuzumuten ist, sich auf ein Verfahren einzulassen, das von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist und sich in ein rechtliches Nichts auflösen kann (BGHZ 147, 220 ff = NJW 2001, 2094 f, LG Heidelberg, Urt. v. 13.5.2008, 2 O 392/07, bei Juris, Rn. 45).
  • LG Bielefeld, 04.04.2007 - 18 O 21/06

    Schadensersatz aus einem Steuerberatervertrag; Verletzung ihrer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 23 U 94/11
    Die X hat bereits ein rechtskräftiges Schlussurteil des Landgerichts in Frankfurt am Main, das am 13.9.2007 verkündet wurde, erwirkt (2/18 O 21/06, Kopie Bl. 58 ff, in Beiakte anbei, Berufung wurde nicht eingelegt).
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